Der "tote" Winkel

An einem vorschriftsgemäß ausgestatteten Lkw sind sechs Spiegel angebracht, die eine Sicht rund um den Lkw ermöglichen. Ganz wesentlich für die Rundumsicht sind richtig eingestellte Spiegel. In der Abbildung ist der Rampenspiegel falsch eingestellt, er zeigt auf der Hälfte seiner Fläche den Lkw statt den Bereich neben dem Lkw.

EU-weit vorgeschriebene Sichtfelder

Alle Bereiche vor und neben dem Führerhaus von schweren Lkw werden durch EU-weit vorgeschriebene Spiegel ausgeleuchtet.

Das ist in der Praxis leicht nachvollziehbar, wenn man von außen in die Spiegel eines Lkw schaut. Sieht man im Spiegel das Lenkrad und die Seitenscheibe der Fahrertür, dann ist man auch für den Lkw-Fahrer in den Spiegeln zu sehen.

EU-Vorschriften und StVZO

Die EU schreibt seit Januar 2007 eine Ausstattung von neu zugelassenen Lkw mit Spiegeln für die lückenlose Rundumsicht vor. Ab März 2009 müssen auch bestehende Lkw mit den Spiegeln nachgerüstet sein.

Die StVZO schreibt in Deutschland vor:

§ 56 Spiegel und andere Einrichtungen für indirekte Sicht

(1) Kraftfahrzeuge müssen nach Maßgabe der Absätze 2 bis 3 Spiegel oder andere Einrichtungen für indirekte Sicht haben, die so beschaffen und angebracht sind, dass der Fahrzeugführer nach rückwärts, zur Seite und unmittelbar vor dem Fahrzeug – auch beim Mitführen von Anhängern – alle für ihn wesentlichen Verkehrsvorgänge beobachten kann. (…)